Vor der Geburt
Pränataldiagnostik
Heilen und helfen schon vor der Geburt.
Oft erfahren werdende Mütter schon bei einer Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft, dass ihr Baby herzkrank ist.
Werdende Eltern, die sich zwischen Hoffnung auf Heilung der lebensbedrohlichen Krankheiten und Furcht vor einem Schicksalsschlag befinden, müssen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Fragen zu Genetik, Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik (PID) sowie Gewebezüchtung rollen anschließend auf werdende Eltern zu. Sie müssen umfassend auf Risiken (beispielsweise Fruchtschädigung bei Fruchtwasserpunktion) und mögliche Konsequenzen bei Austragen oder Abbruch der Schwabgerschaft informiert werden.
Darüber hinaus ist die Lebensqualität von Kindern mit angeborenem Herzfehler sehr unterschiedlich, medizinische Langzeitdiagnosen sind schwierig. Mit dem ersten Befund ergeben sich viele Fragen: Was bedeutet die Diagnose? Wer kann mir und meinem Kind helfen? Welche Therapien gibt es? Wo finde ich Hilfe?
Antworten auf diese Fragen gibt die überarbeitete Neuauflage der Broschüre Pränatale Diagnostik (PD) angeborener Herzfehler, die der Bundesverband Herzkranke Kinder e. V. herausgegeben hat.
Sie können die Broschüre beim Bundesverband als Druckausgabe bestellen, oder hier direkt durch Klick auf das Bild herunterladen.
Pränatale Diagnostik
Statement des BVHK
„Pränatale Diagnostik ( PD) angeborener Herzfehler soll nicht in den Ruf der „Vorauswahl“ oder „Kinderauslese“ kommen, sondern eine optimale Vorbereitung der Entbindung sowie eine sofortige Versorgung des herzkranken Kindes nach der Geburt in einem geeigneten Zentrum ermöglichen.
Vorbereitete, gut informierte Eltern können nach der Entbindung ihres Kindes mit angeborenem Herzfehler besser mit den Problemen umgehen, die unvermeidlich auf sie zukommen.
Vor Durchführung der PD muss mit den Eltern, die ein herzkrankes Kind erwarten abgeklärt werden, welche Konsequenzen sie aus einer vorgeburtlich diagnostizierten Behinderung des Ungeborenen ziehen würden.
Vor der Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft sollte generell eine intensive Beratung erfolgen. Zwischen Beratung und Entscheidung der Eltern muss eine mehrtägige Frist eingeräumt werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich mit der zu erwartenden Behinderung durch den Herzfehler ihres ungeborenen Kindes auseinanderzusetzen.“
Weitere Informationen zum Thema erfahren Sie auf der Website des BVHK.