Infos zur Klinik Tübingen

Hier finden Sie nützliche Informationen rund um den Klinikalltag.

Parktipps rund um die UKT

Damit Sie nicht unnötig Geld für Parken ausgeben, hier ein paar Infos dazu:

Sie haben verschiedene Möglichkeiten zu parken:

Rechts und links entlang der Straße (Richtung Tübingen-Innenstadt)

Montag bis Freitag von 8.00 – 20.00 Uhr
Samstag von 8.00 – 16.00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit, einen Tagesparkschein für 6,00€ am Parkscheinautomat zu ziehen.

Infos zu den Parkhäusern

Parkhäuser und Parkgebühren

Nutzen Sie bitte die Parkhäuser auf dem Klinikgelände. Für die Kliniken Tal steht das Parkhaus P3 Kliniken Innenstadt im Röntgenweg 2 für Sie bereit. Auf dem Schnarrenberg parken Sie am besten in den Parkhäusern P4 Crona Kliniken in der Hoppe-Seyler-Straße 2, P5 Medizinische Klinik in der Ottfried-Müller-Straße 8 und P6 Oberer Schnarrenberg in der Elfriede-Aulhorn-Straße 12.

In diesem Parkhaus stehen vier Parkplätze für Elektroautos mit Ladesäulen zur Verfügung. Besucher zahlen für die erste angefangene Stunde 1,50 Euro und jede weitere halbe Stunde 50 Cent. Die Tagesgebühr liegt bei 10,50 Euro. Für Begleitpersonen von Kindern bei stationärem Aufenthalt gelten besondere Tarife. Bitte wenden Sie sich an die Stationsleitung oder an das Gebäudemanagement der Klinik.

Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ist das Parken kostenlos.

Info zu dem Elternticket zur Berechtigung des Parkens im Parkhaus:
Auf Antrag der Eltern erhalten Sie auf Station das Formular, das sich wie folgt nennt:

Vergünstigtes Monats-Parkticket für ein Elternteil von Langzeitpatienten in der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin

Es kostet aktuell 58 €.

Mit diesem Formular können die Eltern das Ticket an der Kasse, die sich auf Ebene 04 im Übergangsflur zwischen Kinderklinik und CRONA befindet, käuflich erwerben.

Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 h bis 12.15 h
Montag bis Freitag von 12.45 h bis 15.00 h

Voraussetzung für ein vergünstigtes Parkticket ist die voll-, teil- und tagesstationäre Aufnahme des begleitungsbedürftigen Patienten (Kindesalter oder mit schwerbehinderten Status) über einen längeren Zeitraum und unter einer der nachfolgenden Bedingungen:

▪ Eine Begleitperson ist im Patientenzimmer oder in einem der Elternhäuser-/zimmer untergebracht
▪ Eine Begleitperson muss ständig beim Patienten anwesend sein

Bitte bezahlen Sie das Ticket bargeldlos.
Mit dem Bezahlvorgang wird Ihr Ticket für den angegeben Zeitraum von 31 Tagen gültig.

Bitte achten Sie auf die Reihenfolge von Ein- und Ausfahrt.

Zur Beachtung
• Das Ticket ist nicht übertragbar, kann max. 31 Tage genutzt werden und ist nur für ein Kfz zulässig.
• Bei widerrechtlicher Nutzung wird das Ticket ungültig. Ersatzansprüche sind bei Verlust, unsachgemäßer Benutzung oder Missbrauch ausgeschlossen.
• Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für UKT Parkhäuser (im Parkhaus ersichtlich).

Thema Behindertenparkplätze

Auf Grund von Baumaßnahmen des Landes sind viele Behinderten-Stellplätze aktuell weggefallen. Vor dem Haupteingang CRONA stehen momentan 2 Behinderten-Stellplätze zur Verfügung:

  • 1x max. Parkdauer 24h
  • 1x max. Parkdauer 20 Min.
  • Die Behinderten-Stellplätze vor dem Gesundheitszentrum, welche sich innerhalb des Klinikgeländes befinden, dürfen nur mit weiterem Sonderparkausweis des GZT´s beparkt werden. Die Parkplätze stehen ausschließlich Patienten des Gesundheitszentrum für die Dauer ihres Reha-Aufenthaltes zur Verfügung, werden personalisiert vergeben und von einer Security-Firma überwacht.
  • Behinderten-Stellplätze stehen ansonsten im Parkhaus auf jeder geraden Ebene zur Verfügung. Das Parkhaus verfügt über einen Aufzug oder kann auch ebenerdig über die Ebenen 5, 8 und 10 verlassen werden

Informationen zur Fahrtkostenerstattung für Eltern

• Die Fahrtkosten (hierzu zählen auch die Parkkosten) können Sie über außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen (§33 EStG).
• Fahrtkostenersatz können Sie außerdem bei Ihrer Krankenkasse einfordern.

Essen & Trinken rund um die UKT

Essen im Kasino (Kantine)

Das Kasino befindet sich gegenüber der Kinderklinik. Sie fahren mit dem Aufzug auf Ebene A 03, wenden sich nach rechts und gehen in Richtung Kinderklinik, dann durch die Kinderklinik hindurch nach draußen. Direkt gegenüber befindet sich das Casino.
Nähere Informationen zu Gastronomie für Besuchende & ambulante Patienten und Patientinnen, zu Verpflegung für mitaufgenommene Begleitpersonen und zur Bezahlung finden Sie auf der Homepage des Universitätsklinikums Tübingen (bitte folgen Sie hierzu dem Link):
Besuch | Universitätsklinikum Tübingen (uni-tuebingen.de)

Öffnungszeiten des Casinos

  • Montag bis Freitag 11.15 Uhr bis 14.30 Uhr

Öffnungszeiten der Cafeteria im Untergeschoss des Casinos

  • Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Hier gibt es neben Frühstück auch Snacks, Kaffee und Kuchen, kleine Mahlzeiten und Erfrischungen. Außerdem erhalten Sie Süßigkeiten und Zeitschriften.

Wie bezahlen Sie Ihr Essen?

Hierbei gibt es 2 Möglichkeiten:

Essensausweis:

Wenn Sie aus medizinischen Gründen als Begleitperson Ihres Kindes mitaufgenommen sind, können Sie einen Essensausweis erhalten, mit dem Sie im Casino Frühstücken, Mittagessen und für abends ein Lunchpaket unter Vorlage des Ausweises an der Kasse bekommen können.

Sie können mit dem Ausweis nicht alle Speisen und Getränke wählen, informieren Sie sich vor Ihrem ersten Casinobesuch über die kostenlosen Standard-Komponenten!

Gästekarte:

Wenn Punkt 1 nicht zutrifft oder Sie zusätzlich noch mehr Auswahl beim Essen haben möchten, dann haben Sie die Möglichkeit, im Casino am Automat eine Gästekarte zu ziehen. Mit dieser Gästekarte können Sie alle angebotenen Speisen und Getränke bezahlen.

Lösen der Karte: Sie lösen am Kartenautomat im Eingangsbereich zum Casino gegen ein Pfand von 5,00 € eine Gästekarte. Diese laden Sie mit einem bestimmten Geldbetrag (keine Münzen, nur Scheine) auf.

Bezahlen mit der Karte: An der Kasse wird der jeweils fällige Betrag abgebucht.

Rückgabe der Karte: Wenn Sie am Ende des Aufenthaltes in der Klinik die Karte zurückgeben möchten, dann erhalten Sie am Automat für „Rückgabe“ sowohl ihren Pfand als auch den Restbetrag, der noch auf der Karte ist, zurück.