Herzliche Einladung zum ELHKE – Kaffeenachmittag im Geschwisterhaus

Tübingen, 28.01.2012

Liebe Eltern und Familien,
liebe Freunde von ELHKE e.V.,

wir laden Sie heute wieder herzlich ein zum
1. ELHKE – Kaffeenachmittag in diesem Jahr
am Sonntag, 26.02.2012 ab 14:30 Uhr.
Ort: Geschwisterhaus, Gruppenraum im EG, Hallstattstraße 1, 72070 Tübingen
Download Einladung, Wegbeschreibung zum Geschwisterhaus

Diese Kaffenachmittage finden 3 bis 4 mal pro Jahr statt und werden auf unserer Homepage (Termine) rechtzeitig angekündigt. Sie dienen in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und zwanglosen Austausch betroffener Eltern und Familien untereinander. Gerade junge Familien, die erst seit kurzem mit den vielen Fragen um ihr herkzkrankes Kind konfrontiert sind, profitieren von diesen Nachmittagen besonders. In entspannter Atmosphäre bei Kaffee /Tee und Kuchen lassen sich viele Dinge ansprechen, die im anstrengenden Klinikalltag oder alleine zuhause untergehen. Die gegenseitige Unterstützung mit Rat und Tat wird möglich und als hilfreich und angenehm erlebt.

Kaffee, Tee und Getränke stehen bereit. Über mitgebrachten Kuchen freuen wir uns.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Alle Kinder sind ebenso herzlich willkommen, wir bieten allerdings an diesen Nachmittagen kein gesondertes Kinderprogramm wie z.B. an unseren Familiennachmittagen an. Es stehen jedoch div. Spielsachen bereit.

Wir freuen uns über Eure/Ihre Teilnahme.

Mit herzlichen Grüßen,
das Vorbereitungsteam

Herausgeber:
Elterninitiative Herzkranke Kinder e.V. Tübingen (ELHKE)
Vorstand: Michael Klein (Vorsitzender), Konrad Kaut, Olivier Saupp
Geschäftsführung: Anneliese Andler

Postanschrift der Geschäftsstelle:
c/o Anneliese Andler
Albert-Schweitzer-Str. 12
72810 Gomaringen
Tel.: 07072-3708
Fax: 07072-60974
E-Mail: info@elhke.de
Internet: www.elhke.de
Bankverbindung: (Spendenkonto) Kreissparkasse Tübingen, BLZ 641 500 20, Konto Nr. 29 83 48

ELHKE e.V. ist im Vereinsregister Tübingen (VR 790) als gemeinnütziger Verein eingetragen. Durch den Freistellungsbescheid 86166/27001 vom 08.09.2008 / Finanzamt Tübingen, ist ELHKE e.V. von der Körperschaftssteuer nach §§ 51 ff. AO Nr. 9 KStG und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.

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